Zwei Jahre Haft für schweren Betrug

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Ein 31 Jahre alter Mann aus Pakistan ist am Montag am Landesgericht in Klagenfurt wegen schweren Betrugs und Geldwäscherei zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Er soll eine Bank getäuscht und eine Kapitalgesellschaft um mehr als 300.000 Euro gebracht haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann aus Pakistan faltete während des Verfahrens mehrmals seine Hände und streckt sie dem Himmel entgegen. Er sei unschuldig, ließ er über seinen Dolmetscher im Gerichtssaal ausrichten. Der Mann bestritt, dass er mit einer manipulierten E-Mail-Adresse eine Großhandelsfirma zur Zahlung von 304.000 Euro veranlasst habe. Das könne nicht sein, sagte der Angeklagte, weil er gar nicht wisse, was eine E-Mail überhaupt ist. Auch sein Verteidiger wollte seinen Mandanten eher den einfach denkenden Menschen zuordnen. Er sei nur Befehlsempfänger gewesen.

Polizist und Bankangestellter zeichnen anderes Bild

Doch dieses Bild vor Gericht änderte sich, als der ermittelnde Beamte des Landeskriminalamtes in den Zeugenstand gerufen wurde. Er erklärte, dass der 31-Jährige innerhalb des Netzwerks federführend gewesen sei. Geld sei von den Konten immer in Bar behoben worden, immer seien es große Beträge gewesen.

Ein Bankangestellter bezeugte, dass der Angeklagte auf den Zahlungsbelegen immer selbst unterschrieben habe. Das hatte der 31-Jährige immer abgestritten und von gefälschten Unterschriften gesprochen.

Lohn für Zeitungsausträger zum Teil einbehalten

Der Angeklagte war als Reinigungskraft in Klagenfurt beschäftigt. Er ließ aber mehr als 20 Landsleute für sich als Zeitungszusteller arbeiten. Bis zu 30 Prozent des Lohns soll er für angebliche Sozialleistungen einbehalten haben. Davon soll das Finanzamt jedoch nichts gewusst haben.

Allein in einem Jahr sollen die Verlagsgesellschaften für das Zeitungsaustragen mehrere hunderttausend Euro auf ein Konto gezahlt haben. Dieses Konto sei hauptsächlich von dem Angeklagten und seinem Bruder verwaltet worden.

Gericht: Geständnis als Milderungsgrund

Als wesentlichen Milderungsgrund wertete das Gericht das Geständnis des Angeklagten, Teil einer kriminellen Organisation gewesen zu sein. Hintermänner nannte der 31-Jährige nicht. Das Urteil lautet auf zwei Jahre Haft, es ist nicht rechtskräftig.

Der 31-Jährige ist mit einer Frau aus der Slowakei verheiratet. Einige zehntausend Euro seien laut den Kriminalisten auch in die Slowakei überwiesen worden.

Original Quelle:

orf.at

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