Polizist: Urteil wegen entfernter Radarfotos

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Ein 55-jähriger Polizist ist am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen Amtsmissbrauchs verurteilt worden. Zweieinhalb Jahre lang ließ er immer wieder Radarfotos von Temposündern aus dem Computersystem der Polizei verschwinden, in einem Fall von sich selbst, sonst von Bekannten und weiteren Betroffenen.

Der derzeit suspendierte Beamte zeigte sich vor Gericht reumütig, über ihn wurde nicht rechtskräftig eine bedingte Haftstrafe und eine Geldstrafe verhängt. Für den Beamten, der zuletzt bei der Landesverkehrsabteilung der Polizei eingesetzt war, ging es am Mittwoch vor Gericht um viel: Denn bei einer Haftstrafe von einem Jahr oder mehr hätte er automatisch seinen Job bei der Exekutive verloren. Der bislang unbescholtene Mann zeigte sich deshalb voll geständig – im Sinne der Anklage auf Amtsmissbrauch. Das war ein gewichtiger Milderungsgrund beim Urteil.

Aus „Gutmütigkeit“ und „Blödheit“

Über seine Beweggründe und die möglichen Verbindungen zu den verschonten Temposündern gab sich der Polizist bei seiner Befragung dagegen sehr zurückhaltend. Aus Gutmütigkeit und wohl auch Blödheit habe er die Fotos aus den Radarboxen gelöscht. Einmal betraf es eine eigene Geschwindigkeitsübertretung, ansonsten hätten sich zum Teil auch Bekannte bei ihm gemeldet, wenn sie den Verdacht hatten, von einer Radarbox geblitzt worden zu sein.

Langer Zeitraum und viele Fälle

Dezidierte Bitten, die Blitzerfotos zu löschen, habe es nicht gegeben. Einen persönlichen Vorteil habe er auch nicht gehabt, so der aktuell suspendierte Polizist. Warum er auch Fotos von Temposündern gelöscht habe, die er nicht persönlich kannte, wollte die Staatsanwaltschaft ebenfalls wissen. Aber auch da blieb der Beschuldigte eher vage. Der lange Zeitraum und die mindestens 29 Fälle, die im Zuge der Ermittlungen festgestellt wurden, waren für die Anklage erschwerend.

Das Schöffengericht verurteilte den Polizisten zu 7.200 Euro Geldstrafe und zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten. Der 55-Jährige nahm das Urteil an, immerhin ermöglicht es ihm, im Polizeidienst zu bleiben. Über seine berufliche Zukunft werden jetzt Disziplinarkommission und Dienstgeber entscheiden.

Original Quelle:

orf.at

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