Der frühere Finanzminister, der in der Causa Buwog rechtskräftig verurteilt wurde, hat einen Insolvenzantrag gestellt
Viele hatten es erwartet, nun ist es so weit: Der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat einen Antrag auf Privatkonkurs gestellt. Das teilte der Kreditschutzverband KSV 1870 am Mittwochvormittag in einer Aussendung mit. Er habe das Schuldenregulierungsverfahren am Bezirksgericht Kitzbühel beantragt. Nun prüft das Gericht, ob die Insolvenzvoraussetzungen vorliegen. Mehr Informationen lagen dem Gläubigerschutzverband zu diesem Zeitpunkt nicht vor.
Hintergrund der Insolvenzanmeldung des Ehemanns der Swarovski-Erbin Fiona Swarovski ist die Verurteilung unter anderem wegen Untreue, die der Oberste Gerichtshof (OGH) Ende März bestätigt hat. Das Höchstgericht sprach nicht nur eine Freiheitsstrafe in der Höhe von vier Jahren (unbedingt) aus, sondern verurteilte Grasser und weitere Verurteilte auch zu einem Schadenersatz in der Höhe von rund zehn Millionen Euro plus Zinsen.
Republik will ihr Geld
Das ist der Schaden, den die Republik durch die Provisionszahlungen im Zuge des Verkaufs der Bundeswohngesellschaften, von denen eine die Buwog war, erlitten hat. Für diesen Schaden haften die Verurteilten solidarisch, also neben Grasser auch Walter Meischberger und Karl Petrikovics. Solidarisch heißt: Einer von ihnen muss zahlen und kann sich dann die Anteile der anderen von diesen zurückholen.
Allerdings ist auch Meischberger bereits in Privatinsolvenz. Es liegt daher sehr nahe, dass er nicht zahlen wird. Übrig bliebe dann Karl Petrikovics.
Das Konkursverfahren von Walter Meischberger wurde bereits am 17. Juni 2023 vom Landesgericht Korneuburg eröffnet. Auch Peter Hochegger, der ein Teilgeständnis abgelegt hatte, ist längst in Privatinsolvenz. So wie Grasser wollte auch Hochegger ein Schuldenregulierungsverfahren und bot seinen Gläubigern im Jahr 2020 eine Quote von 0,15 Prozent. Das wurde aber abgelehnt, der Zahlungsplan nicht angenommen. Seit Herbst 2024 läuft nun ein sogenanntes Abschöpfungsverfahren. Dieses Verfahren hat für den Schuldner den Nachteil, dass etwaige nachträgliche Vermögensveränderungen berücksichtigt werden, die Gläubiger würden in dem Fall also etwas mehr bekommen.
Haftantritt rückt nahe
Der OGH hat sein schriftliches Urteil am Montag dieser Woche zugestellt, es umfasst 212 Seiten. Wie es nun weitergeht: Der riesige Akt muss vom Höchstgericht an das Erstgericht, das Straflandesgericht Wien, zurückgebracht werden.
Als Nächstes wird es dann ernst: Das Erstgericht schickt die Aufforderung zum Haftantritt an die Täter. Diese haben dann vier Wochen Zeit, um ihre Haft anzutreten – allenfalls können sie aus besonders wichtigen Gründen um Aufschub ansuchen. (Renate Graber, Jakob Pflügl, 30.4.2025)
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