Jede dritte Person von Verkehrslärm belastet

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Gesundheit


Jede dritte Person in Niederösterreich ist laut Daten der Statistik Austria von Verkehrslärm belastet. Darauf verweist die Mobilitätsorganisation VCÖ anlässlich des Tages gegen Lärm am Mittwoch hin. Der VCÖ fordert niedrigere Tempolimits und mehr Verkehrsberuhigung.

Im aktuellsten Mikrozensus der Statistik Austria gaben 36 Prozent der Bevölkerung ab 16 Jahren an, von Verkehrslärm belastet zu werden. Das seien in Summe 522.000 Menschen. Davon geben 80 Prozent den Kfz-Verkehr als Ursache an, zwölf Prozent den Flugverkehr und acht Prozent Eisenbahnen und Straßenbahnen.

In Niederösterreich ist laut VCÖ zudem die Belastung durch den Lkw-Transitverkehr hoch. Innerhalb des Kfz-Verkehrs wird der Lärm des Schwerverkehrs, der Lkw und Busse umfasst, am häufigsten als Lärmerreger genannt (157.000 Personen). 139.100 Personen werden vom Lärm des Autoverkehrs belastet, nur geringfügig mehr als von Mopeds und Motorrädern.

„Zu viel Verkehr und zu hohes Tempo erhöhen für Anrainerinnen und Anrainer die Belastung“, sagte VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky und weist darauf hin, dass dauerhafter Lärm krank machen kann. Schlafstörungen, erhöhter Blutdruck bis hin zu Herzinfarkten und Schlaganfällen können laut VCÖ dadurch verursacht werden. „Im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung ist der Verkehrslärm zu verringern.“

VCÖ drängt auf Maßnahmen

Es gebe aber bereits wirksame Maßnahmen dagegen, die man auch rasch umsetzen könne, führt Jaschinsky an. Tempo 30 statt 50 nehme das menschliche Ohr in etwa so wahr wie die Halbierung der Verkehrsmenge. Auch auf Freilandstraßen, Autobahnen und Schnellstraßen helfe eine Reduktion des Tempolimits in betroffenen Gebieten.

Gemeinden und Städte können die Verkehrslärmbelastung für die Bevölkerung auch reduzieren, indem sie Gehen und Radfahren forcieren. Der VCÖ rief in der Aussendung dazu auf, bis zum 4. Mai Problemstellen beim Radfahren auf einer Online-Karte auf der Website des VCÖ zu markieren. Die Einträge werden gesammelt und an die zuständigen Behörden weitergeleitet, hieß es.

Original Quelle:

orf.at

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