Teilbedingte Haftstrafe für vorbestraften Deutschen. Freigesprochen wurde der Angeklagte vom zusätzlichen Vorwurf, vor Polizisten den Hitlergruß gezeigt zu haben.
Wegen des Verbrechens der nationalsozialistischen Wiederbetätigung nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes wurde der mit zwölf Vorstrafen belastete Angeklagte am Mittwoch in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von 24 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil acht Monate. 16 Haftmonate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Das Urteil des Geschworenengerichts unter dem Vorsitz von Richterin Silke Wurzinger ist nicht rechtskräftig. Denn der von Stephanie Loacker verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Philipp Höfle nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.
Totenköpfe. Nach Ansicht aller acht Geschworenen hat der in Vorarlberg lebende Deutsche am 27. Juli 2024 in Dornbirn auf der Straße mit nacktem Oberkörper vor zwei Polizisten, die in einem Dienstwagen auf ihn zufuhren, seine NS-Tätowierungen gezeigt, darunter auch SS-Totenköpfe.
Der 42-jährige Arbeiter hat in Deutschland elf Vorstrafen und in Österreich eine. Zwei der deutschen Vorstrafen sind einschlägig, wegen ähnlicher Vorfälle. In Deutschland wurde der ledige Mann auch schon zu Haftstrafen verurteilt.
Alkoholisiert. Angesichts der Vorstrafen habe an einer Freiheitsstrafe kein Weg vorbeigeführt, sagte Richterin Wurzinger in ihrer Urteilsbegründung. Allerdings habe das Gericht eine Fußfessel nicht ausgeschlossen. Darüber entscheidet die Gefängnisleitung. Der Angeklagte bekannte sich zum Vorwurf mit den in der Öffentlichkeit präsentierten NS-Tattoos schuldig. Es sei an jenem Sommerabend heiß gewesen und er alkoholisiert, mit 1,1 Promille.
Mit 6:2-Stimmen der Geschworenen wurde der Angeklagte vom zusätzlichen Vorwurf freigesprochen, er habe bei dem Vorfall vor den Polizisten auch einen Hitlergruß gezeigt und sich auch damit nationalsozialistisch wiederbetätigt.
Der Angeklagte sagte dazu vor Gericht, er habe keinen Hitlergruß gezeigt, sondern auf der Straße lediglich einen flüchtigen Bekannten mit dem ausgestreckten rechten Arm verabschiedet. Vor den einschreitenden Polizisten hatte der 42-Jährige aber noch zugegeben, den Hitlergruß gezeigt zu haben.
In Deutschland sei er früher in der rechten Szene aktiv gewesen, räumte der Beschuldigte ein. Noch habe er sich nicht alle NS-Tätowierungen überstechen lassen.
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