Das Urteil gegen Karl-Heinz Grasser und Walter Meischberger und vier weitere Angeklagte ist seit 25. März rechtskräftig, das hat der Oberste Gerichtshof entschieden.
APA/ROLAND SCHLAGER

Nun ist es so weit. Der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Walter Meischberger müssen binnen eines Monats ihre Haft antreten. Das Straflandesgericht Wien hat am Donnerstag auf Anfrage des STANDARD bestätigt, dass der Richter die Aufforderungsschreiben zum Haftantritt am Mittwoch unterschrieben hat, die Kanzlei hat die Schriftstücke dann abgefertigt, also versendet. Die Anwälte bekommen derlei Schreiben elektronisch zugestellt, die Verurteilten werden zudem per RSA-Brief verständigt.



Aus wohlinformierten Juristenkreisen war am Donnerstag zu hören, dass die Anwälte die Schreiben bereits erhalten hätten. Grassers Rechtsanwalt Manfred Ainedter erklärte dem STANDARD am Vormittag des 1. Mai, es könne sein, dass das Aufforderungsschreiben auf elektronischem Weg bereits in der Kanzlei eingelangt sei. Grassers Anwalt Norbert Wess ließ den STANDARD wissen, dass das Gericht die Aufforderung zum Strafantritt übermittle und Grasser die Haft antreten werde. Der Anwalt von Meischberger gab keine Stellungnahme ab, jener von Peter Hochegger war nicht zu erreichen.



Nun ist also die Freiheitsstrafe, die im rechtskräftigen Urteil am 25. März verhängt wurde, zu vollziehen. Bei Grasser geht es um vier Jahre, bei Meischberger um 3,5 Jahre. Haftstrafen ab drei Jahren werden nur unbedingt verhängt.



Vorgeschrieben ist, dass die Verurteilten sich binnen eines Monats nach dem Tag, an dem ihnen das Aufforderungsschreiben der Justiz zugestellt wurde, in der für sie vorgesehenen Justizanstalt zu den Amtsstunden einfinden müssen – mitsamt Lichtbildausweis und dem Aufforderungsschreiben. Bei Grasser, der mit seiner Familie in Kitzbühel lebt, wird dies wohl die Justizanstalt in Innsbruck sein. Meischberger wird seine Haft in der Justizanstalt Korneuburg antreten, er lebt in Niederösterreich.



Haft- und Geldstrafen

Grasser wurde im Buwog-Prozess und in der Causa Terminal Tower Linz wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte verurteilt, der Oberste Gerichtshof hat das Ersturteil am 25. März in einer öffentlichen Verhandlung im Wesentlichen bestätigt. Der frühere Lobbyist und Grassers Trauzeuge Hochegger wurde wegen Beihilfe dazu verurteilt. Der Gesamtschaden der Republik Österreich beträgt rund zehn Millionen Euro, dazu kommen noch die Zinsen. Für diese Schulden müssen neben Grasser und Meischberger auch der ehemalige Immofinanz-Chef Karl Petrikovics und ein früherer Manager der Raiffeisen Landesbank Oberösterreich geradestehen; der Manager aber für einen geringeren Betrag. Sie haften dafür solidarisch, das heißt, die Republik kann sich aussuchen, von wem sie sich ihren Schadenersatz holt, der jeweilige Zahler kann sich dann bei den anderen sein Geld zurückholen. Allerdings: Meischberger ist längst in Konkurs und Grasser hat am Mittwoch einen Insolvenzantrag beim Bezirksgericht Kitzbühel gestellt. Das Gericht wird demnächst darüber entscheiden, ob das Verfahren eröffnet wird.



Zu Haftstrafen wurden auch der frühere Lobbyist Peter Hochegger (drei Jahre, zwei davon bedingt) und Petrikovics (zwölf Monate bedingt) verurteilt, zwei weitere Angeklagte bekamen bedingte Freiheitsstrafen von zwölf bzw. acht Monaten. Bei Hochegger wird wohl eine Fußfessel, also der elektronisch überwachte Hausarrest, zum Einsatz kommen. Er muss dies binnen 30 Tagen beantragen.



Stehen dem Strafantritt „wichtige Gründe“ entgegen, muss das Straflandesgericht davon informiert werden. Ein etwaiger Antrag, die Haft in einer anderen Justizanstalt zu verbringen, muss ebenso beim Erstgericht eingereicht werden, hat aber keine aufschiebende Wirkung. Die Möglichkeit, den Weg ins Gefängnis länger aufzuschieben, erscheint gering. Haftuntauglichkeit, etwa aus gesundheitlichen Gründen, müsste von einem gerichtlichen Sachverständigen festgestellt werden. (Renate Graber, 1.5.2025)