Vorbestrafter 22-Jähriger gab zu, geplant zu haben, das gekaufte Falschgeld in den Umlauf zu bringen.
Wegen des Verbrechens der Weitergabe und des Besitzes nachgemachten oder verfälschten Geldes wurde der mit mehreren Vorstrafen belastete Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer Zusatzstrafe von fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen sechs Haftmonate aus einer vorzeitigen Entlassung aus dem Gefängnis. Damit beträgt die Gesamtstrafe elf Monate Haft.
Das Urteil von Richter Dietmar Nußbaumer ist nicht rechtskräftig. Der von Danijel Nikolic verteidigte Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gab kein Erklären ab. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.
Zahlungen tätigen wollen. Nach den gerichtlichen Feststellungen besaß der 22-Jährige im Jahr 2022 in einer Sporttasche 2600 Euro an Falschgeld. Der reumütig geständige Iraker sagte vor Gericht, er habe vorgehabt, mit dem Falschgeld Zahlungen zu tätigen.
Das Falschgeld wurde bei einer Hausdurchsuchung in einer Wohnung im Bezirk Feldkirch sichergestellt und wird nun vernichtet werden. Er habe das nachgemachte Geld im Internet gekauft, gab der Angeklagte zu Protokoll. Bei der Strafbemessung hatte der Richter auf eine Verurteilung vom Mai 2024 Rücksicht zu nehmen. Damals wurde über den Vorbestraften wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten verhängt. Seinerzeit hätte theoretisch auch schon über die nunmehrige Falschgeld-Anklage entschieden werden können. Angesichts der Vorstrafen habe eine unbedingte, zu verbüßende Gefängnisstrafe verhängt und die offene Vorstrafe widerrufen werden müssen, sagte Richter Nußbaumer in seiner Urteilsbegründung.
Der 22-Jährige verbüßt derzeit eine Haftstrafe in der Justizanstalt Innsbruck. Nach dem Prozess am Mittwoch umarmte die Mutter im Verhandlungssaal weinend ihren neuerlich verurteilten Sohn.
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