Neue Vergaberegeln für Gemeindebau starten

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Wien lockert die Vergaberegeln für Gemeinde,- und Genossenschaftswohnungen. Künftig ist eine durchgehende zweijährige Meldung an nur einer Adresse nicht mehr erforderlich. Ab Mai wird der Zugang auch für Personen erleichtert, die ihre Wohnkosten nicht mehr vollständig tragen können.

Der Zugang zu Gemeindewohnungen und geförderten Wohnungen in Wien wird künftig neu gestaltet. Bislang war eine durchgehende Meldung über zwei Jahre an einer einzigen Adresse in Wien erforderlich, um Anspruch auf eine Wohnung dieser Art zu erhalten. Dieses Kriterium fällt nun weg. In Zukunft genügt ein ununterbrochener Hauptwohnsitz von zwei Jahren in Wien, unabhängig von der Anzahl der Meldeadressen innerhalb von Wien.

Damit soll geänderten Lebensrealitäten wie Ausbildung, Jobwechsel oder familiären Veränderungen besser Rechnung getragen werden. Von der neuen Regelung profitieren insbesondere junge Menschen in Wohngemeinschaften, Personen mit befristeten Verträgen sowie Menschen mit Brüchen in ihrem Lebenslauf, etwa nach einer Scheidung oder Trennung.

Neue Vergabekategorie

Zusätzlich wird eine neue Vergabekategorie eingeführt, um Haushalte zu unterstützen, die trotz Arbeit und Einkommen ihre Wohnkosten nicht mehr bewältigen können. Voraussetzung dafür ist ein positiver Bescheid für den Erhalt der Wohnbeihilfe Neu oder der Mietbeihilfe.

Außerdem soll im kommenden Jahr ein zentrales Wohnticket für ganz Wien eingeführt. Gemeindewohnungen und geförderte Wohnungen werden künftig zusammengeführt, um den Zugang zu leistbarem Wohnraum einfacher, transparenter und effizienter zu gestalten. Anstelle fester Wohnbedarfsgründe wird ein flexibles Punktesystem eingeführt, das individuelle Lebenssituationen besser abbildet. Die Wohnungen werden weiterhin unbefristet vergeben. Auch Menschen, die bereits lange ihren Lebensmittelpunkt in Wien haben, erhalten nach wie vor einen Vorteil bei der Wohnungsvergabe.

Original Quelle:

orf.at

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