Aufruf zu NS-Umsturz: Lange Gefängnisstrafe

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Arbeitsloser 49-Jähriger mit einschlägigen Vorstrafen rief dem bereits rechtskräftigen Urteil zufolge auf mehreren YouTube-Kanälen zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung auf.

Wegen Aufforderung zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung und nationalsozialistischer Wiederbetätigung in 18 Anklagepunkten wurde der mit einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Dienstag in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch nach Paragraf 3d und 3g des Verbotsgesetzes zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.

Urteil rechtskräftig. Das Urteil des Geschworenengerichts unter dem Vorsitz von Richter Dietmar Nußbaumer ist bereits rechtskräftig, denn der von Verfahrenshelfer Yücel Yildirim verteidigte Untersuchungshäftling und Staatsanwältin Konstanze Erath akzeptierten die Entscheidung. Der um die Hälfte erhöhte Strafrahmen betrug 5 bis 15 Jahre Haft, denn der 49-Jährige wurde zuvor schon zumindest zu zwei einschlägigen Haftstrafen verurteilt.

Nach Ansicht der Geschworenen verherrlichte der Angeklagte auf mehreren von ihm betriebenen YouTube-Kanälen den Nationalsozialismus. Demnach rief der in Deutschland aufgewachsene und inzwischen in Vorarlberg lebende Österreicher mit Rechtsrock-Musik, Texten und NS-Symbolen zum politischen Umsturz, zur Rückkehr der NS-Diktatur und zum Antisemitismus auf.

Des Weiteren hat sich der Arbeitslose dem Urteil zufolge selbst nationalsozialistisch wiederbetätigt, etwa mit NS-Formulierungen in Schreiben an das Arbeitsmarktservice (AMS).

Bereits in U-Haft. Der wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft einsitzende Angeklagte sagte, er habe keine Absicht gehabt, gegen das Verbotsgesetz zu verstoßen. Er habe niemals direkt zur Wiederherstellung des NS-Regimes aufgerufen, obwohl er die scheinheilige Demokratie und die Überfremdung in Deutschland ablehne. Der NS-Zahlencode 88 stehe bei ihm nicht für Heil Hitler, sondern für Hansestadt Hamburg, seine Geburtsstadt.

Bereits Haft in JA Stein. Staatsanwältin Erath sagte, der Angeklagte leide darunter, kein Deutscher sein zu können. Er sei zwar in Deutschland geboren und aufgewachsen, aber österreichischer Staatsbürger wegen seiner österreichischen Mutter. Seiner Vorstrafen wegen könne der Sohn eines türkischen Vaters kein deutscher Staatsbürger werden. Verurteilt in Salzburg auch wegen Wiederbetätigung, sei der Österreicher nach einer mehrjährigen Haftstrafe im März 2022 aus der Justizanstalt Stein in Niederösterreich enthaftet worden. Danach habe er wieder gegen das Verbotsgesetz verstoßen.

Der Angeklagte kommentierte das Urteil so: „Danke. Zehn Jahre Knast. Wegen so was?“

Original Quelle + Bild:

neue.at

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