Überfall mit Stahlrute: Vier Jahre Haft

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Gericht


Zu jeweils vier Jahren Haft sind am Dienstag ein 32 Jahre alter Österreicher und ein 22 Jahre alter Kroate wegen schweren Raubes und Vergehen gegen das Waffengesetz verurteilt worden. Ihnen wurde vorgeworfen, einen Immobiliengeschäftsmann in St. Kanzian am Klopeiner See mit einer Stahlrute überfallen zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Staatsanwältin Sarah-Magdalena Offner warf den beiden Angeklagten, die aus der U-Haft vorgeführt wurden, vor, Anfang Jänner in St. Kanzian am Klopeiner See (Bezirk Völkermarkt) den Kärntner Geschäftsmann mit einer Stahlrute als Schlagwaffe attackiert zu haben. Sie hätten ihm in der Tiefgarage aufgelauert, ihn geschlagen und ihm seine Umhängetasche und sein Handy abgenommen. Als eine Nachbarin nach dem Rechten sah, seien die Angeklagten geflüchtet und kurz darauf von der Polizei gefasst worden.

Widersprechende Aussagen der zwei Angeklagten

Der 22-jährige Erstangeklagte nahm im Verfahren alle Schuld auf sich und sprach von einem Auftrag. Er habe dem Immobiliengeschäftsmann „eine Abreibung verpassen sollen“. Dieser hätte Kunden mit nicht sorgfältig sanierten oder gebauten Wohnobjekten betrogen. Den Zweitangeklagten kenne der 22-Jährige seit zwei Jahren und sei mit ihm gut befreundet. Die „Gage“ von 2.000 Euro wollten die Angeklagten unter sich aufteilen. Der 32-Jährige habe dem Opfer nur Angst einjagen sollen.

Der 32 Jahre alte Zweitangeklagte wiederum sagte aus, er habe das Opfer sehr wohl geschlagen und sei auch gewalttätig gewesen. Von Raub sprachen die Verteidiger der beiden Angeklagten, Benjamin Dellacher und Florian Astl, geschlossen nicht. Es habe eine Bereicherungsabsicht gefehlt, argumentierten sie. Die erbeuteten Gegenstände wurden aus dem Fluchtauto geworfen und fast vollständig gefunden. Das Opfer schloss sich über einen Privatbeteiligtenvertreter dem Verfahren an und forderte ein Teilschmerzensgeld von 2.000 Euro, das von den Verteidigern auch anerkannt wurde.

Urteil gegen Erstangeklagten rechtskräftig

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Michaela Sanin verurteilte beide Männer zu jeweils vier Jahren Haft sowie zur Zahlung des Teilschmerzensgeldes. Die Aussagen der Angeklagten hätten sich gegenseitig widersprochen und der Erstangeklagte hätte wohl seinen Komplizen schützen wollen.

Der 22-Jährige hatte in Ungarn bereits zwei Jahre Haft wegen Schlepperei verbüßt, er nahm das Urteil an, das nach dem Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft rechtskräftig ist. Der zweitangeklagte 32-Jährige erbat sich Bedenkzeit. Sein Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Original Quelle:

orf.at

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