Bub (4) trennte sich auf Spielplatz Zeigefinger ab

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Der 4-jährige Bub hatte sich im Juli 2022 auf einem Drehkarussell im Bezirk Spittal schwer verletzt. Das Landesgericht Klagenfurt entschied, dass die zuständige Gemeinde den Spielplatz mangelhaft gewartet hatte.

BEZIRK SPITTAL. Bei einem Unfall im Juli 2022 verlor ein Vierjähriger auf einem Spielplatz im Bezirk Spittal das oberste Glied seines rechten Zeigefingers. Der Bub hatte auf dem Drehkarussell gespielt. „Doch dem Karussell fehlte ein Sicherungsbolzen unter der Drehscheibe. Es ließ sich deshalb nicht bewegen. Der Vierjährige steckte seinen Zeigefinger in das Loch, in dem der Bolzen hätte sein sollen. Da tauchten andere Kinder das Karussell von außen an“, schildert das Gericht die Situation. Der Finger des Buben wurde eingeklemmt und das oberste Glied abgetrennt.

„Mangelhafte Wartung“

Der Bub klagte, vertreten durch seine Mutter, die Gemeinde, die den Spielplatz betreibt. Die Gemeinde habe den Spielplatz mangelhaft gewartet. Nur dadurch habe es zu dem Unfall kommen können. Die Gemeinde widersprach: Der Spielplatz sei ausreichend überprüft und gewartet worden.

Verhandlung in Klagenfurt

Bei der Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt zeigte sich, dass die Geräte auf dem Spielplatz einmal im Jahr einer Hauptinspektion unterzogen wurden. Zusätzlich wurden Gemeindemitarbeiter angewiesen, dass sie melden sollen, falls ihnen am Spielplatz offensichtliche Gefahrenquellen auffielen. Das Drehkarussell dürfte laut dem Urteil des Landesgerichts Klagenfurts ungefähr seit Ende Mai 2022 defekt gewesen sein – also bereits einige Wochen vor dem Unfall.

Geräte seien schon älter

„Die Gemeinde hat ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt“, urteilte Richter Andreas Spiess-Knafl. Zu berücksichtigen sei im konkreten Fall: Der Spielplatz ist zentral gelegen und der größte in See- und Parknähe. Die Geräte dort seien bereits älter gewesen und hätten regelmäßig repariert werden müssen. Schon in der Vergangenheit habe bei einem anderen Gerät auf dem Spielplatz zweimal ein Sicherungsbolzen gefehlt. Zudem befinde sich der Spielplatz in einer Tourismusregion und werde daher, besonders im Sommer, häufig genutzt.

Keine regelmäßigen Kontrollen

Wenn man all diese Umstände berücksichtige, habe die Gemeinde, so das Urteil, ihre objektiv gebotene und zumutbare Sorgfalt nicht ausreichend eingehalten. „Denn es gab keine vorsorglichen regelmäßigen Kontrollen, ob die Geräte am Spielplatz einwandfrei funktionierten“, heißt es seitens des Gerichts. Das sei letztendlich ursächlich für den Unfall gewesen.

Urteil rechtskräftig

Das Urteil ist dem Grund nach bereits rechtskräftig. Das OLG Graz habe das Ersturteil des Landesgerichtes Klagenfurt bestätigt, über die Höhe des Schadenersatzanspruches würde noch entschieden werden.

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meinbezirk.at

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