Der Oberste Gerichtshof hat den Anwälten von Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Co. die Urteile im Buwog-Verfahren zugestellt. Damit rücken auch der Haftantritt der Betroffenen näher. Wenn das Wiener Straflandesgericht den Verurteilten die Aufforderung zum Strafantritt schickt, beginnt ab Zustellung eine einmonatige Frist zu laufen, innerhalb derer die Haft angetreten werden muss.
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