GERICHT
Bei der Aufarbeitung eines fragwürdigen Immobiliendeals am Traunsee kommt es zu einer Verzögerung. Der Ehemann einer bereits verurteilten Maklerin sollte als Tippgeber wegen Betrugs vor Gericht kommen. Wie das Landesgericht Wels mitteilte, wolle man aber erst die Rechtsmittel-Entscheidung vom Obersten Gerichtshof zum ersten Prozess abwarten.
25.04.2025 10.33
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In der Causa um einen fragwürdigen Grundstücksdeal am Traunsee, in der bereits eine Immobilienmaklerin, zwei Grundstücksentwickler und zwei Anwälte wegen schweren Betrugs nicht rechtskräftig verurteilt worden sind, ist auch der Ehemann der Maklerin gesondert angeklagt worden.
Beschwerde beim Obersten Gerichtshof anhängig
Er soll vermittelt haben, als einer betagten Frau ihre Seeliegenschaft dem Vorwurf nach zu billig abgeluchst wurde. Die Urteile gegen die übrigen Beteiligten sind nicht rechtskräftig und eine Beschwerde beim Obersten Gerichtshof anhängig. Das Welser Landesgericht will diese Entscheidung erst abwarten.
Der für 29. April anberaumte Prozess in Wels wurde daher vertagt. Wann der neue Verhandlungstermin genau stattfinden wird, steht noch nicht fest.
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