Politik
Nach einer Klage des Landes Burgenland beim Verfassungsgerichtshof muss der Bund bis Ende Mai eine Neuregelung in Sachen Vollspaltenboden für Schweine vornehmen. In einem an den Bund gerichteten gemeinsamen Antrag im Landtag fordern Grüne und SPÖ nun einen gesetzlichen Vollspaltenbodenausstieg bis 2030.
17.04.2025 12.36
Online seit heute, 12.36 Uhr
2022 beschloss die damalige Bundesregierung ein Verbot von Vollspaltenböden, mit einer Übergangsfrist für bestehende Schweinebetriebe bis 2040. Wegen dieser langen Übergangsfrist brachte das Burgenland eine Klage beim Verfassungsgerichtshof ein und bekam recht, weshalb die Neuregelung des Gesetzes bis 1. Juni 2025 notwendig ist.
Grüne wollen Liegebuchten mit Stroh
Wenn bis dahin keine Neuregelung vorliegt, müssen Schweinebauern ihren Tieren ab 1. Juni zehn Prozent mehr Platz bieten. Statt 0,7 Quadratmeter pro Tier sind es dann 0,8 Quadratmeter und sie müssen die Tiere auf sogenannten strukturierten Vollspalten, also größeren Spalten halten. Das sei den Grünen aber zu wenig, sagte deren Klubobmann Wolfgang Spitzmüller bei einer Pressekonferenz am Donnerstag.
„Wir wollen eigene Liegebuchten, die im Idealfall mit Stroh eingestreut sind. Stroh ist ein gutes Material für die Tiere. Sie fressen das Stroh, sie haben auch Beschäftigungsmöglichkeiten, weil sie Nester bauen. Also eine Struktur einfach, die sie jetzt nicht haben“, so Spitzmüller. Ein entsprechender Antrag der Grünen wird gemeinsam mit der SPÖ im Landtag eingebracht. Diese neue Regelung soll ab 1. September für Neu- und Umbauten gelten und ab 1. Jänner 2030 für alle Schweinebetriebe.
VGT: Klage des Landes war „historisch“
Die Übergangsfrist bis 2040 wäre damit massiv verkürzt. Die Klage der Burgenländischen Landesregierung beim Verfassungsgerichtshof sei wegweisend gewesen, sagt Georg Prinz vom Verein gegen Tierfabriken. „Es war wirklich historisch, und wir erwarten uns davon, dass in Zukunft die Übergangsfristen wieder kürzer werden. Weil die Politik eben jetzt weiß, wenn man das zu lang macht, kommt wieder dieser Antrag vor dem Verfassungsgerichtshof“, so Prinz. Im Burgenland sind bereits seit 2019 nur mehr Neubauten für Biobetriebe erlaubt, also Schweinehaltung mit Stroh und Auslauf.
Kritik an den Forderungen der Grünen übt die ÖVP. Der gemeinsame Antrag von Grünen und SPÖ für die kommende Landtagssitzung sei „ein Paradebeispiel für weltfremde Symbolpolitik auf dem Rücken der Bäuerinnen und Bauern“, sagt Landtagsabgeordnete Carina Laschober-Luif (ÖVP).
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